Durchbruch in Deutschland: Welche Regeln nach der Cannabis-Legalisierung gelten
Lange war das umstrittene Gesetz im Gespräch und es gab viel Gegenwind, besonders von der CDU. Trotzdem setzten sich die Befürworter durch und zum 1. April 2024 gelang nun endlich der große Durchbruch: Cannabis wurde teilweise in Deutschland legalisiert.
Ziel des viel diskutierten Gesetzes ist hauptsächlich die Eindämmung der Drogenkriminalität und der Schutz von Konsumenten. Anstelle von Schwarzmarkt-Cannabis, bei dem der genaue THC-Gehalt unbekannt ist und eventuell giftige Zusatzstoffe enthalten sind, kann jetzt ab sofort ein reguliertes, hochwertiges Produkt konsumiert werden. Weiterhin dient das Cannabis-Gesetz dazu, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.
Inhalt der Teillegalisierung sind unter anderem der Besitz und Anbau von Cannabis, welche beide seit Anfang April mit gewissen Einschränkungen erlaubt sind. Ein weiterer großer Punkt sind die sogenannten Cannabis Social Clubs, in denen Cannabis sowie Samen und Stecklinge an Mitglieder abgeben werden dürfen.
Bisherige Gesetzgebung
Noch bis Ende März standen Cannabis und der Wirkstoff THC auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel. Sowohl der Anbau, als auch der Kauf und Verkauf waren strengstens verboten. Wer dagegen verstieß, dem drohten Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. In der Praxis wurden aber schon lange an vielen Orten kleine Verstöße toleriert, besonders unter Anbetracht des zunehmenden Konsums von Cannabis in den letzten Jahren.
Eine Ausnahme von der strafrechtlichen Verfolgung bildete medizinisches Cannabis, das auf Rezept hin erhältlich ist.
Betrachtet man die neue Gesetzgebung im Ländervergleich, spielt Deutschland keinesfalls eine Vorreiterrolle: In vielen Ländern wurde bereits eine Legalisierung oder zumindest Teillegalisierung von Cannabis eingeführt. In Europa haben zum Beispiel Portugal und die Niederlande wegweisende Regelungen umgesetzt. Und auch Luxemburg hatte erst letztes Jahr den privaten Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. In den USA ist Cannabis darüber hinaus in bereits 18 Bundesstaaten legal oder zumindest teilweise legal.
Was gilt seit dem 1. April?
Am Ostermontag trat nun also auch in Deutschland endlich das lang erwartete Cannabis-Gesetz in Kraft. Wir haben für euch alle Regeln zusammengefasst.
Besitz
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 50 g getrocknetes Cannabis bei sich zuhause lagern. Im öffentlichen Raum sind maximal 25 g erlaubt.
Anbau
Auch der Anbau für den Eigenbedarf ist seit Anfang des Monats legal. Er ist allen volljährigen Personen mit einem festen Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten oder gewöhnlichem Aufenthalt gestattet. Pro Person können bis zu 3 Pflanzen angebaut werden.
Ausnahme bilden Kleingärten: Dort ist kein Anbau erlaubt, außer die Person darf auch dort wohnen.
Wo ist Kiffen erlaubt?
Kiffen dürfen wie auch schon vor der Gesetzeseinführung Erwachsene ab 18 Jahren. Für öffentliche Plätze gibt es allerdings einige Einschränkungen. So muss ein Abstand von 100 m zu Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen eingehalten werden. Außerdem ist der Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten wie bspw. Schwimmbädern verboten. Und auch in Fußgängerzonen gilt ein Verbot zwischen 7 – 20 Uhr.
Straßenverkehr
Beim Autofahren und auch im sonstigen Straßenverkehr sind seit April 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum erlaubt. Der bisherige Höchstwert war 1 Nanogramm. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass ein strenges Alkoholverbot in Kombination mit Cannabis am Steuer herrscht.
Wo können Konsumenten Cannabis erhalten?
Zur großen Enttäuschung vieler wird es Cannabis vorerst nicht in Geschäften oder Coffeeshops, wie es die Niederlande vormachen, zum Verkauf geben. Der einzige Weg zur Beschaffung ist neben dem Eigenanbau der über sogenannte Cannabis Social Clubs. Dabei handelt es sich um nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, denen Konsumenten beitreten können.
Für die Cannabis-Clubs, die bereits vor Einführung des Gesetzes groß im Gespräch waren, gelten viele Regeln. Das fängt bereits bei den strengen Auflagen für die Gründer an: Unter anderem werden ein aktuelles Führungszeugnis und Straffreiheit in den letzten 5 Jahren gefordert. Die Räume, in denen später angebaut wird, muss der Gründer ausreichend sichern.
Die Clubs selbst dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben, die volljährig sein müssen und nur Mitglied in einem einzigen Club sein dürfen. Weiterhin bestimmt das Legalisierungsgesetz eine maximale Anzahl an Clubs pro Stadt oder Dorf. Sie dürfen keinerlei Werbung für sich machen und müssen einen Sucht-, Jugendschutz und Präventionsbeauftragten stellen.
Und wie schon erwähnt, sind alle Cannabis Social Clubs nicht gewinnorientiert. Das heißt, sie dürfen kein Cannabis verkaufen, sondern dieses ausschließlich an Mitglieder zum Eigenkonsum abgeben. Finanziert werden die Clubs über ihre Mitgliedsbeiträge.
Was die Abgabemengen betrifft, gelten folgende Regeln: Pro Tag dürfen die Clubs jeweils 25 g Cannabis an ihre Mitglieder abgeben. Pro Monat beträgt die Höchstmenge 50 g. Eine Einschränkung gilt für Mitglieder bis 21 Jahren; hier beträgt die Höchstmenge 30 g im Monat und das Cannabis darf höchstens einen THC-Gehalt von 10 % haben.
Daneben dürfen die Anbauvereinigungen pro Monat 7 Samen oder 5 Stecklinge an ihre Mitglieder abgeben.
Außerdem ist es noch erwähnenswert, dass in den Clubs selbst nicht konsumiert werden darf.
Geplanter Start für die Anbauvereinigungen ist der 1. Juli, bei Gründungsanträgen muss eine Frist von 3 Monaten berücksichtigt werden.
Wo können Samen und Stecklinge gekauft werden?
Samen und Stecklinge unterliegen grundsätzlich keinem Verbot. Neben der Beschaffung über einen Cannabis-Club können sie auch online im EU-Ausland bestellt werden.
In unserem Seedshop erhaltet ihr eine breite Palette an Cannabis Samen wie bspw.: Doja Seeds, Ripper Seeds, Barneys Farm oder Green House.
Legalisierung in zwei Etappen
Das Cannabis-Gesetz soll in zwei großen Säulen umgesetzt werden. Erste Säule sind die Regelungen, die am 1. April in Kraft getreten sind. In einer zweiten Säule sollen dann kommerzielle Lieferketten eingeführt werden. Allerdings möchte die deutsche Regierung diese zuerst im Rahmen eines Modellprojekts testen. Das heißt, dass es dann vorerst nur in einigen ausgewählten Regionen Fachgeschäfte für den Vertrieb von Cannabis geben wird.
Kritische Betrachtung des Cannabis-Gesetzes
Mit der Teillegalisierung von Cannabis geht die Bundesregierung einen großen und wichtigen Schritt. Allerdings gibt es auch viele Kritikpunkte, wie die teils widersprüchlichen Regelungen.
So kann zum Beispiel der Anbau von drei Pflanzen pro Person für den Eigenbedarf genannt werden. Kritiker sehen diese Grenze im Widerspruch zum erlaubten Besitz von maximal 50 g, da drei Pflanzen normalerweise eine viel größere Menge abwerfen. Da das produzierte Cannabis strenggenommen aber auch nicht an andere abgegeben werden darf, bliebe in einem solchen Fall nur das Vernichten der Ernte übrig.
Weiterhin fragen sich viele, wie die Behörden bei der Kontrolle des Gesetzes vorgehen wollen. Nicht wenige Polizeipräsidien hatten kurz vor der Legalisierung noch geäußert, dass zahlreiche Punkte immer noch unklar seien – zum Beispiel, ob zusätzliches Personal eingeplant werden sollte oder die Mitarbeiter geschult werden müssen, wo denn überhaupt Verbotszonen liegen
Es bleibt also nur abzuwarten, wie das Gesetz angenommen wird und nach den ersten Monaten anläuft.
Quellen:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
- https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland-Welche-Regeln-gelten,cannabisfaq100.html
- https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/02/bundestag-neues-cannabis-gesetz-legalisierung-fragen-antworten.html
- https://www1.wdr.de/nachrichten/cannabis-wissen-legalisierung-plan-100.html
- https://www.deutschlandfunk.de/legalisierung-cannabis-deutschland-ampelkoalition-100.html
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150469/Debatte-um-hoehere-Cannabisgrenzwerte-im-Strassenverkehr-haelt-an
- https://www.rnd.de/politik/cannabis-social-clubs-wie-funktionieren-sie-WPGFHONVEBDP5K6HL3ZA5DJBC4.html