Blogbeitrag: Cannabis-Legalisierung 2024: Neue THC-Grenzwerte & Anbau-Vereinigungen

Cannabis-Legalisierung 2024: Neue THC-Grenzwerte & Anbau-Vereinigungen

Neue Regelungen im Rahmen der Cannabis-Legalisierung

Seit Anfang April ist Cannabis endlich in Deutschland legal. Wir haben damals ausführlich über das umstrittene Gesetz, das unter anderem den Besitz und Anbau von Cannabis regelt, berichtet.

Unter folgendem Link könnt ihr den Artikel zur Cannabis-Legalisierung nachlesen: Alle wichtigen Informationen im Überblick!

Und obwohl die Legalisierung ohne Zweifel ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war, gab es im April noch zahlreiche Kritikpunkte. Besonders die vielen offenen Fragen und unklaren Regelungen, zum Beispiel in Bezug aufs Autofahren, wurden bemängelt. Manche der Punkte wurden inzwischen geklärt, andere sind immer noch ungewiss. Deswegen wollen wir uns heute einmal anschauen, was sich seit Einführung der Cannabis-Legalisierung geändert hat und welche neuen Regelungen seitdem in Kraft getreten sind.

Kiffen am Steuer – Neue THC-Grenzwerte

Bisher war sich die Rechtsprechung nur in einer Sache einig: Wer bekifft Auto fährt, dem drohen ein Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar ein Führerscheinentzug. Wie hoch der Grenzwert ist, hatte die Regierung zum Zeitpunkt der Cannabis-Legalisierung allerdings noch nicht festgelegt. Seit April ist ein Wert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum im Gespräch, der von einer Expertenkommission vorgeschlagen wurde. Angenommen hatte die Regierung die Empfehlung allerdings noch nicht, sodass weiterhin der vorher rechtliche Grenzwert von 1,0 Nanogramm galt.

Dieser wurde von vielen scharf kritisiert. Denn wer regelmäßig Cannabis konsumiert, bei dem kann THC noch lange im Blut nachweisbar sein. Das kommt daher, dass THC bei häufigem Konsum im Gewebe gespeichert wird und sich auch nach Tagen noch Spuren finden. Nur wer selten bis gelegentlich Cannabis raucht oder inhaliert, wird also Glück haben, wenn er am Steuer kontrolliert wird und nicht kurz zuvor konsumiert hat. Dann liegt die Konzentration normalerweise bereits 6 Stunden nach dem Konsum wieder unter dem Grenzwert von 1,0 Nanogramm.

Häufige Konsumenten hingegen, die zum Beispiel täglich THC aufnehmen, könnten durchfallen – selbst wenn der Konsum schon einige Stunden zurückliegt und die Fahrtüchtigkeit in keinster Weise mehr beeinflusst wird.

Aus diesem Grund plädierten viele Verkehrsrechtler seit April darauf, endlich neue Grenzwerte festzulegen und den alten Wert von 1,0 Nanogramm anzuheben. Selbst auf Seiten der Polizei wurde in offiziellen Interviews zugegeben, dass mit dem aktuellen Grenzwert nicht differenziert werden kann, ob jemand direkt vor der Fahrt oder eventuell bereits am Vorabend gekifft hat.

Anfang Juni wurde den Forderungen nun nachgegeben und eine Gesetzesänderung beschlossen. Zukünftig soll ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm gelten. Dies entspricht laut der Expertenkommission einem Alkoholpegel von 0,2 Promille.

Eine Ausnahme beim THC-Grenzwert gibt es nur für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind: Für sie gilt weiterhin der bisherige Grenzwert von 1,0 Nanogramm.

Ebenfalls weiterhin gilt ein absolutes Alkoholverbot in Kombination mit Cannabis im Straßenverkehr.

Wer den THC-Grenzwert überschreitet, soll mit einem Bußgeld in Höhe von 3000 € bestraft werden. Zudem regelt die Gesetzesänderung die Pflicht, bei Verstößen die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren zu müssen. So sollen Autofahrer, die mit einem zu hohen THC-Wert erwischt werden, zukünftig nur noch im Wiederholungsfall zur MPU, welche mit einem Führerscheinentzug einhergeht. Ersttäter haben hingegen Glück.

Es wird damit gerechnet, dass die Gesetzesänderung frühestens im Juli in Kraft treten wird. Bis dahin gelten noch die alten Regelungen.

Anbau-Vereinigungen

Ein großes Thema bei Einführung der Cannabis-Legalisierung waren die sogenannten Anbau-Vereinigungen – nicht-kommerzielle Vereine, über die Mitglieder Cannabis sowie Samen und Stecklinge für den Eigenbedarf erhalten können.

Die Einführung der Anbau-Vereinigungen gehörte zum zweiten Schritt der Legalisierung. Daher sollte es auch erst ab dem 1. Juli überall in Deutschland möglich sein, Anträge zur Gründung eines „Cannabis Social Clubs“ zu stellen. Wenige Tage vor Ende Juni herrschte in vielen Bundesländern allerdings noch Unsicherheit: So berichteten zahlreiche Zeitungen, dass die Kommunen in ihren Bundesländern vor einem Bürokratie-Chaos stehen würden und immer noch nicht final geklärt sei, welche Ämter überhaupt für die Genehmigung und spätere Kontrolle der Vereine zuständig seien. Ärger und Verwirrung herrschte dementsprechend auch bei jenen, die die Gründung eines Cannabis Clubs planten. Bis vor wenigen Tagen wussten sie nicht einmal genau, an welche Behörde sie ihre Anträge schicken sollten.

Mittlerweile berichten die meisten Bundesländer zwar, dass ab dem 1. Juli offiziell Anträge eingereicht werden können und haben Informationen zur genauen Vorgehensweise bzw. den verantwortlichen Stellen veröffentlicht. In Thüringen ist bspw. das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum zuständig, in Rheinland-Pfalz hingegen greift das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Mit einer schnellen Umsetzung ist aber trotzdem nicht zu rechnen. Denn die Behörden haben nach Eingang der Anträge bis zu 3 Monate Zeit, diese zu prüfen und zu genehmigen. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Clubs dann mit dem Anbau ihrer Hanfpflanzen beginnen. Mit den ersten Ernten ist also frühestens ab nächstem Jahr zu rechnen.

Kontrolle der neuen Cannabis-Gesetze

Eine weitere Frage, die seit der Legalisierung im Raum steht, ist jene nach den Kontrollen der neuen Regelungen.  Schon im April hatten viele Polizeisprecher gemeldet, dass noch große Unsicherheit darüber herrsche, wie die Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen sein wird. Außerdem war unklar, wie gewisse Gesetze (z.B. Mindestabstände zu Spielplätzen und anderen Stätten beim Cannabiskonsum) konkret kontrolliert werden sollen.

An dieser Situation hat sich bis Ende Juni leider in vielen Bundesländern nichts geändert. Behörden in Mecklenburg-Vorpommern berichteten zum Beispiel, dass es immer noch keine genauen Vorgaben rund um Kontrollen von der Landesregierung für die Kommunen gäbe. Daher wurde mit diesen auch noch nicht begonnen.

Auch Rheinland-Pfalz klagte über die Problematik und die erheblichen Kosten, die durch den Mehraufwand der Kontrollen entstehen würden. Es ist unklar, wie die Kommunen, die bereits oft mit engen Budgets auskommen müssen, diese Mehrkosten stemmen sollen. Ludwigshafen rechnet bspw. mit zusätzlichen 180.000 €, um die Einhaltung der Cannabis-Regelungen zu kontrollieren. Die Gemeinde Schweich im Trierer Raum spricht von mindestens 50.000 € Zusatzkosten pro Jahr.

Zusammenfassend sehen wir also bedauerlicherweise, dass rund 3 Monate nach der Cannabis-Legalisierung immer noch viel Klärungsbedarf zu bestimmten Teilen des Gesetzes herrscht. In manchen Bereichen gibt es aber auch Fortschritte – so zum Beispiel bei der wichtigen Frage, wie es sich mit Cannabiskonsum im Straßenverkehr verhält. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung sich auch bei den anderen Punkten noch einigen und klare Regelungen schaffen kann. 

 

 

Quellen:

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